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Die klaren Pluspunkte des Brother HL2250DN sind die Funktionen Tonersparmodus und Energiesparmodus sowie der automatische Duplexer und die Unterstützung für den Ausdruck aus mobilen Anwendungen heraus. Der s/w-Laserdrucker kann ein monatliches Druckvolumen von bis zu 10.000 Seiten bewältigen. Lastet man das aus, sollte man bei einer Bestellung von Druckerzubehör die XL-Reichweite von 2.600 Seiten beim Jumbo-Toner Brother TN-2220 nutzen. Der Toner der Standardkartusche Brother TN-2210 reicht nämlich nur für 1.200 Ausdrucke, was einen höheren Preis pro Seite verursacht. Ein Wechsel der Bildtrommel ist nicht mit jedem Tonerwechsel fällig, da diese eine durchschnittliche Lebensdauer von 12.000 Ausdrucken mitbringt.


Möchten Sie zur Hälfte der Preise der Originalkartuschen und dennoch in der gleichen Qualität drucken, sollten Sie Rebuilt Toner für den Brother HL2250DN kaufen. Er ist „Made in Germany“ und wird mit Garantien ausgeliefert, die mit denen der Brother-Toner vergleichbar sind. Bei der Umweltschonung ist der Rebuilt Toner dem Originaltoner deutlich überlegen, weil er aus der Wiederaufbereitung kommt und allein durch die erneute Verwendung eines Gehäuses mehrere Liter Erdöl und einige Kilowattstunden Energie gegenüber der Neuherstellung spart. Zu haben ist der Rebuilt Toner in unserem Tonershop einzeln und im 4er-Pack mit Reichweiten von wahlweise 2.600 oder 5.200 Seiten. Die Rückgabe in Sammelsysteme lohnt sich, denn Rebuilt Toner kann problemlos mehrere Male wiederaufbereitet werden.
Wenn Sie nicht möchten, dass die Müllberge gigantische Dimensionen annehmen und die Rohstoffressourcen der Erde schon bald verbraucht sind, dann sollten Sie eine Bestellung bei den patentverletzenden Newbuilt-Tonern nicht auslösen, die von einigen unserer Konkurrenten angeboten werden. Sie bestehen aus Billigmaterialien, bei denen eine erneute Verwendung technisch nicht möglich ist. Von guter Druckqualität und Laufzuverlässigkeit kann bei den Billig-Klonen ebenfalls nicht gesprochen werden. Außerdem sollten Sie sich darüber im Klaren sein, dass auch Sie als Nutzer sich auf rechtlichem „Glatteis“ befinden, wenn von den Herstellern der Billig-Klone Verstöße gegen das Patentrecht begangen werden.