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Obwohl das Multifunktionsgerät Brother DCP7065DN so nette Zusatzfunktionen wie einen automatischen Duplexer und einen Tonersparmodus mitbringt, sind schnelle Nachbestellungen von Druckerzubehör notwendig. Beim Kauf wird nämlich nur ein Starterset mit Toner mitgeliefert, das eine sehr begrenzte Reichweite hat. Originalen Toner gibt es wahlweise als Brother TN-2210 mit einer Reichweite von 1.200 Ausdrucken oder XL-Toner Brother TN-2220 für bis zu 2.600 Seiten. Die Bildtrommel hat eine Lebensdauer von rund 12.000 Seiten und kann getrennt vom Toner als Verbrauchsmaterial nachbestellt und ausgewechselt werden. Diese Bauweise ist bei Brother-Laserdruckern üblich und erspart dem Nutzer Kosten und der Umwelt Müll.


Wenn Sie nicht zu denjenigen gehören möchten, die durch umfangreiche Druckaufträge die Müllberge wachsen lassen, sollten Sie sich unseren Rebuilt Toner für Brother DCP7065DN bestellen. Er stammt von einem Wiederaufbereiter aus Deutschland und ist noch zudem deutlich preiswerter als der Originaltoner von Brother. Auch er kann in zwei verschiedenen Reichweiten gekauft werden, die jedoch bereits bei der Standardkartusche bei 2.600 Ausdrucken liegt. Die XL-Kartusche beim Rebuilt Toner enthält so viel Tonerpulver, dass mit einem Deckungsgrad von fünf Prozent bis zu 5.200 Seiten in der von den Brother-Kartuschen gewohnten Qualität gedruckt werden können. Für den Rebuilt Toner geben wir ähnliche Garantien wie Brother für seine Originaltoner.
Unsere Rebuilt Toner haben genau wie die Originaltoner keinen Einfluss auf die Gerätegarantie für den Brother DCP7065DN. Das gilt übrigens auch für die meisten Refill Toner. Kaufen Sie sich jedoch Nachfülltoner und befüllen die entleerten Kartuschen selbst, endet die Druckergarantie. Kritisch ist die Lage bei den patentverletzenden Newbuilt-Tonern aus Asien. Dort bekommen Sie auch dann kaum einen Schadenersatz, wenn die Billig-Klone nachweisbar einen Druckerschaden angerichtet haben. Bei unserem Rebuilt Toner können Sie schnell und unbürokratisch unseren deutschen Wiederaufbereiter beim Vorliegen der notwendigen Nachweise in die Pflicht nehmen. Doch das war bisher noch nicht nötig.