Auch wenn oft Verunsicherung herrscht, ob bei der Verwendung von kompatiblen Tintenpatronen und Tonern die Gewährleistung oder Druckergarantie erlischt, ist das in der Praxis regelmäßig nicht der Fall. Die Gewährleistung wird durch die Verwendung kompatibler Produkte nicht berührt. Auch die Garantie ist im Regelfall nicht betroffen.
Ausschlüsse in den AGB und/oder Garantiebestimmungen sind uns bisher nicht bekannt und wären sowohl AGB- als auch wettbewerbsrechtlich höchst problematisch. Sie können unsere tintenalarm.de-Druckerpatronen verwenden, ohne hierdurch einen Verlust der Garantie befürchten zu müssen. Diese rechtliche Auffassung vertreten auch die Experten von
Stiftung Warentest.
Sollte eine Patrone tatsächlich nicht funktionieren, erhalten Sie im Rahmen unserer
24-monatigen Garantie kostenlos Ersatz.