Static Control Components in immer neue Rechtsstreitigkeiten verwickelt

Das in North Carolina ansässige Unternehmen Static Control Components, oder kurz SCC, sagt über sich selbst, dass es der größte Hersteller von Produkten für alternative Tonerkartuschen ist. Immerhin sind auf dem Weltmarkt über 14.000 Produkte platziert, die in zwanzig Produktionsstätten aufbereitet und neu befüllt werden. Annahmestellen für die dem Recycling zuzuführenden Produkte gibt es inzwischen weltweit in sehr vielen Ländern.

 

In jüngster Zeit geriet die SCC Incorporated immer wieder im Zusammenhang mit Patentstreitigkeiten zu Chipsätzen in den Blickpunkt der Öffentlichkeit. Allein zwei der Klagen wurden im Jahr 2008 eingereicht. Einige der anhängigen Klagen konnten jetzt mit einem Vergleich beigelegt werden. Das betrifft die amerikanischen Patente 7.088.928, Nummer 7.254.346 sowie 7.187.874 und 7.286.774.

 

Inzwischen wurde mit Future Graphics eine Einigung erzielt. Beide Parteien verzichten auf sämtliche Forderungen, die im Laufe des Verfahrens geltend gemacht worden sind. Außerdem trägt jeder seine eigenen Anwaltskosten und kommt für die Hälfte der Verfahrenskosten auf. Noch ist der Vergleich vom Gericht noch nicht bestätigt worden. Aber die Experten gehen davon aus, dass das in den nächsten Tagen geschehen dürfte.

 

Was weniger wahrscheinlich ist, ist die Hoffnung, dass dann auch Angaben zu den detaillierten Beweggründen für den Vergleich gemacht werden. Darüber zerbrechen sich die Insider derzeit die Köpfe. Allerdings wird allgemein davon ausgegangen, dass den streitenden Parteien die Kosten des Verfahrens langsam zu hoch wurden. Eine ähnliche Vorgehensweise seitens der Static Control Components war bereits im Laufe des Jahres bei Patentstreitigkeiten mit dem zu Steven Miller gehörenden Unternehmen Innovative Cartridges Technology an den Tag gelegt worden.

 

Außerdem wurden die Streithähne SCC und die Powership Incorporated am 17. November 2011 von einem Richter in Michigan zu einem ähnlich lautenden Vergleich zu angeblichen Patentrechtsverletzungen aufgefordert, bei denen es ebenfalls keine detaillierten Abgaben zu den Beweggründen gegeben hatte. Zugrunde lag hier eine Feststellungsklage zur Gültigkeit von dreien der auch im aktuellen Vergleich betroffenen Patente. Hinzu kam dabei das 886er Patent. Der Richter brachte als Begründung den Fakt, dass es große Übereinstimmungen zum Verfahren zwischen SCC und Future Graphics gäbe.

 

Dass jetzt viele der Verfahren mit Vergleichen enden, sollte man natürlich nicht vorschnell als den Übergang in einen friedlicheren Abschnitt zwischen den Herstellern der Originalkartuschen und den Produzenten von Alternativen und den Recyclern interpretieren. So lange sich in dieser Branche so immense Gewinne machen lassen, dürften auch in Zukunft die Gerichte mit derartigen Klagen beschäftigt werden.

Ahnliche Patentrechtsklagen gibt es auch zwischen den Herstellern kompatibler Tintenpatronen und den Druckerherstellern.

 

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