Rechtsstreit zwischen Ninestar und Epson geht in die nächste Runde

NinestarIn der Auseinandersetzung zwischen Epson und Ninestar geht es um zweiteilige Patronen der R-Reihe, bei denen Epson dem Hersteller von alternativen Patronen Verletzungen des Patentrechts vorgeworfen hatte. Bereits im Jahr 2007 hatte Epson bei der US-Handelskommission USITC ein generelles Einfuhrverbot für diese kompatiblen Tintenpatronen beantragt. Doch bisher ruhte das Verfahren. Eine Notiz vom 6. Dezember 2012 beim Gericht von Oregon gibt mittlerweile Hinweise darauf, warum es zu dieser langen Pause gekommen ist.

 

Entsprechende Patente erst mal abgelehnt

Offenbar hat sich Ninestar hilfesuchend an das amerikanische Patentamt gewendet und um eine Prüfung der Gültigkeit des umstrittenen Patents gebeten. Das Patentamt USPTO teilte nun am 1. Dezember 2011 mit, dass die Parts 83 und 84 des Patents 5.158.377 vorläufig abgelehnt werden würden. Sie betreffen den Aufbau der Tintentanks sowie die zur gleichmäßigen Abgabe der Tinte notwendigen Zufuhr von Luft. Laut Aussagen des Patentamts ist die Ablehnung noch keine endgültige Entscheidung.

 

Verfahren zieht sich weiter in die Länge

Epson Klage

Welche Auswirkung die Entscheidung von UPSTO auf das laufende Verfahren zwischen Epson und Ninestar sowie auf diverse Anordnungen der US-Handelskommission haben wird, kann zum jetzigen Zeitpunkt noch niemand genau sagen. Insider gehen aber davon aus, dass sich das Verfahren damit weiter in die Länge ziehen dürfte. Die nächsten Verhandlungstage sind auf Ende März bis Anfang April 2012 anberaumt worden.

 

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