Ninestar und Epson schließen beim Rechtsstreit sinnvollen Vergleich

Schon seit einiger Zeit streiten Epson und Ninestar vor amerikanischen Gerichten erbittert um die Anwendbarkeit einiger Patente, gegen die Ninestar mit seinen Angeboten von alternativen und aufbereiteten Patronen nach Auffassung von Seiko Epson angeblich verstößt. Nun scheinen die Streithähne endlich zu einem Vergleich bereit zu sein. Das haben beide Unternehmen unabhängig voneinander zumindest in Bezug auf die in Portland im amerikanischen Bundesstaat Oregon anhängigen Verfahren erklärt.
 

Eine zufriendenstellende Lösung für Epson, Ninestar und dem Verbraucher

Damit folgen Ninestar und Epson einer Empfehlung, die in einem Urteil vom November 2011 gegeben wurde. Mit dem Vergleich erkennt Ninestar die von Epson geltend gemachten Patente in vollem Umfang an. Gleichzeitig verzichtet Epson darauf, gegen Ninestar weiterhin wegen vermeintlicher Verstöße gegen die betroffenen Patente vorzugehen. Das Gericht in Oregon hatte in der Urteilsbegründung vom November den Verdacht geäußert, dass Epson die Patenrechtsklagen nur anzettelt, um lästige Konkurrenz aus dem Weg zu schaffen und sich ein Monopol für das eigene Druckerzubehör zu sichern.

Für die Verbraucher ist der Vergleich zwischen Epson und Ninestar eine gute Nachricht, denn sie dürfen auch weiterhin auf eine preiswerte alternative Versorgung mit Tinte aus aufbereiteten Tintenpatronen rechnen. Inwieweit dieser Vergleich Auswirkungen auf die weiteren anhängigen Verfahren gegen Ninestar hat, ist derzeit noch nicht absehbar.

 

Worum ging es in dem Rechtsstreit?

NinestarVor Kurzem hatte das Gericht im Streit zwischen Epson und Ninestar um das US-Patent Nummer 5.158.377 angeordnet, dass vor einer endgültigen Entscheidung noch einmal das amerikanische Patentamt USPTO anzuhören ist. Das wurde von Ninestar bereits als ein Teilerfolg gewesen, obwohl das Patentamt nur Stellung nehmen soll, wie ein bestimmter Begriff aus dem strittigen Patent auszulegen ist.

Auch scheint es in dem Verfahren eine entscheidende Rolle gespielt zu haben, was die Internationale Handelskommission der Vereinigten Staaten als öffentlich zugängliche Patentunterlagen eingeordnet hat. Hier gab es in den aktuellen Diskussionen noch sehr unterschiedliche Meinungen, die sich auch auf die Verjährung der Ansprüche aus unzureichend deklarierten Patenten bezog.

Die Technik, um die es bei dem Rechtsstreit geht, ist ein Schwamm, der im Tintentank integriert ist und die Tinte absorbieren kann. Epson behauptet, dass Ninestar die originale patentierte Form verwendet, die in der Lage ist, sich zusammen ziehen zu können. Ninestar setzt dagegen, dass die „Verkleinerung“ des von ihm verwendeten Schwamms allein durch die Kräfte ergibt, die innerhalb der Patrone herrschen. Und genau deshalb mussten sich jetzt das Patentamt und Richterin Brown mit dem Begriff „kompressionsfähig“ auseinander setzen.
 

Epson Klage gegen Ninestar G&G

Es gab bisher keine offiziellen Verlautbarungen, ob und wann das Patentamt dazu Stellung nimmt. Und so konnte die Richterin Brown entscheiden, ob sie das abwartet oder schon vorher ein Urteil spricht, denn das Verfahren wurde für die Zeit der Untersuchung nicht ausgesetzt. Insider gingen bisher davon aus, dass es nicht zu einer beschleunigten Entscheidung kommen wird. Angesichts der Tatsache, dass das Patentamt im Durchschnitt 25,6 Monate für eine Überprüfung braucht, dürfte sich das Verfahren zwischen Epson und Ninestar noch tüchtig in die Länge ziehen. Aber Ninestar durfte hoffen, denn die Statistik zeigt auch, dass in zwei Dritteln aller Fälle die Ansprüche aus den überprüften Patenten geändert worden sind. Nur in elf Prozent der Fälle gab es bisher eine Ablehnung durch USPTO.

Ninestars Strategie könnte Schule machen, denn hier wird die Glaubwürdigkeit der Epson-Patente angezweifelt. In der Hauptsache geht es Ninestar darum, dass Epson sich die Ansprüche durch ungerechte Vorgehensweisen und ständige Nachbesserungen beschafft haben soll. Außerdem würde sogar schon eine teilweise Ablehnung der Epson-Ansprüche aus dem strittigen Patent dazu führen, dass sich Ninestar notfalls durch eine Berufung gegen Schadenersatzforderungen in mehrstelliger Millionenhöhe wehren könnte.

 

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