Neues vom Patentrechtsverfahren Canon vs. UniNet und Color Imaging

Canon streitet sich derzeit vor amerikanischen Gerichten mit UniNet Imaging und Color Imaging über die mögliche Verletzung von einer ganzen Reihe von Patenten. In der Hauptsache geht es um das Design einer Toner-Flasche. Nach einer Beschwerde wurde das laufende Verfahren jetzt vom Gericht Virginia an das Gericht Nord-Georgia von der Zuständigkeit her übertragen. Die beiden Beklagten scheinen unterschiedliche Taktiken zu verfolgen. Von Color Imaging gibt es Anzeichen, dass man bereit ist, sich gegen die Klage zu wehren. UniNet Imaging hat dagegen bisher noch nicht reagiert.

 

Lange Liste von Verletzungen der Patentrechte

Inhalt der Klage ist das amerikanische Patent mit der Nummer 7.647.012. Darin geht es um ein Dichtelement, das mit einem speziellen Kopplungselement ausgestattet ist. Es ist in der Lage, die Toner-Flasche zu öffnen und nach der Entleerung wieder dicht zu verschließen. Es stand schon in der Vergangenheit im Mittelpunkt von Patentrechtsverfahren, die Canon beispielsweise im Jahr 2010 gegen Densigraphix sowie gegen Polek & Polek geführt hatte. Dort konnten von Canon bei den zuständigen Gerichten Einstweilige Verfügungen erwirkt werden.

Die Liste der Produkte, bei denen Canon sowohl UniNet Imaging als auch Color Imaging Verletzungen von Patentrechten vorwirft, ist ellenlang. Unter Anderem betroffen sind die Reihen FCA2270, FCAC5051, FCA5035 und FCA5030 aus dem Hause CI. Color Imaging hatte am 29. November 2011 die Vorwürfe entschieden zurückgewiesen. Canon hatte darauf am 21. Dezember 2011 reagiert, die Klage in vollem Umfang aufrecht erhalten und das Gericht aufgefordert, zu Gunsten von Canon zu entscheiden. Auch bei UniNet Imaging sind mehrere Produkte von der Klage betroffen. Konkret handelt es sich zum Beispiel um die Baureihe 13691, 11718, 11717, 11714 sowie 15929 bis 15932. Die Originalbezeichnung der Canon Toner lauten GPR-15/16, GPR-17, GPR-19, GPR-24, GPR-30 und GPR-31.

 

Noch keine Reaktion der Angeklagten

Die Beweisführung für die patentrechtlichen Verletzungen seinen UniNet Imaging am 16. September 2011 zugegangen und Color Imaging hätte sie am 27. September 2011 erhalten. Die Frist zur Beantwortung der Beschwerde lief im Oktober 2011 ab, ohne dass es eine Reaktion der beiden Beklagten gegenüber dem Gericht gegeben hätte. Der Anwalt Marc Hankin, der in dem Verfahren UniNet vertritt, hat, so wurde dies von Canon gegenüber einem Angestellten des Gerichts von Virginia eingeräumt, am 1. November Kontakt mit Canon mit dem Ziel eines Vergleichs aufgenommen. Dieser sollte von UniNet bis zum 21. November 2011 eingereicht werden, was aber von Canon bestritten wird. Deshalb wurde gegen UniNet ein Versäumnisurteil im Zusammenhang mit einer Einstweiligen Verfügung beantragt.

Das Gericht hat UniNet nun noch einmal bis zum 20. Januar 2012 Zeit gegeben. Doch eine Reaktion wird derzeit von den Beteiligten für unwahrscheinlich gehalten. Canon hatte in der Antragsschrift betont, dass von den insgesamt rund 15.000 Produkten von UniNet nur acht betroffen wären und damit nicht von einer Gefährdung des Unternehmens beim Untersagen des weiteren Verkaufs der betroffenen Produkte ausgegangen werden kann.

 

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